. . . im eigentlichen Sinne ist in diesem Bereich demzufolge nicht möglich. Die für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen notwendigen Qualifikationen werden auf Grundlage des Sprengstoffgesetzes über berufsbegleitende Lehrgänge vermittelt und konzentrieren sich dabei auf folgende mögliche Einsatzbereiche des zukünftigen Pyrotechnikers:
− Abbrennen von Großfeuerwerken (Grundlehrgang Großfeuerwerker),
− Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auf Bühnen oder in Theatern (Grundlehrgang Bühnenfeuerwerker) und
− den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Spezialeffekten) in Film- und Fernsehproduktionsstätten (Sonderlehrgang SFX).
Jedes dieser Einsatzgebiete setzt den Besuch eines eigenständigen Lehrganges voraus, mit dem Ziel, die Fachkunde für die Ausführung der jeweiligen spezifischen Arbeiten zu erwerben. Bevor mit der Ausbildung begonnen werden kann, muss der Teilnehmer entsprechende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dazu gehören u.a.: